17/18 BVD 110/2023/68 3. Die Gemeinde Worb hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten in der Höhe von CHF 597.40 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten in der Höhe von CHF 2688.30 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung