1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Buchstabe D des Bauentscheids der Gemeinde Worb vom 31. März 2023 wird um folgende Auflage ergänzt: Am OMEN Nr. 4 gemäss Standortdatenblatt vom 4. Oktober 2021 (Revision 2.0) ist eine Abnahmemessung durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl bei den Fenstern an der Südostfassade im obersten Stockwerk wie auch bei den Fenstern auf der Südwestfassade je eine Messung vorgenommen wird. Wird der massgebende Grenzwert überschritten, ist die Mobilfunk-Basisstation innert einem Monat in den rechtmässigen Zustand zu bringen; dies muss messtechnisch belegt sein.