Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht in seiner Kostennote vom 11. Juli 2024 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 3861.10 geltend (Honorar CHF 3480.–, Auslagen CHF 104.40 und Mehrwertsteuer von CHF 276.70). Die Kostennote gibt bezüglich der Höhe des Honorars und den Auslagen zu keinen Bemerkungen Anlass. Zu berücksichtigen ist demgegenüber, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist56 und somit die von ihren Rechtsvertretern auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen kann.