Die Ausrichtung publikumsintensiver Nutzung auf die öffentlichen Bereiche (Strasse, Platz) und die Gestaltung eines für den Fussgänger attraktiven Vorbereiches ist vorgegeben. Es ist eine städtebaulich klar definierte Gestaltung der Strassenräume und Pätze auszuweisen. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen. 5 Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.»