Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, mässig störendes Gewerbe inklusive betriebsnotwendige Büros, Labors, Kantinen und Lager sowie Sportund Freizeitanlagen. Im Erdgeschoss sind Geschäfte (Dienstleistung mit Publikumsverkehr) vorgeschrieben. 3 Nutzungsmass: Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig: max. 13.00 m 4 Gestaltung: