c) Für die ZPP O.________ besteht keine UeO.41 Folglich wurden die bestehenden Bauten auf der Bauparzelle, so auch die bestehende Mobilfunkanlage, bereits ohne UeO erstellt. Das vorliegende Bauvorhaben hat demnach die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 2 BauG zu erfüllen, damit es (ebenfalls) ohne den Erlass einer UeO baubewilligt werden kann. d) Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Worb regelt für Zonen mit Planungsplicht (ZPP) in Art. 11 GBR gewisse Grundsätze. Für die Bauparzelle bezeichnet Art. 24 GBR die baulichen Möglichkeiten: