Weiter zeige die Einsprache mit 97 rechtzeitig eingereichten Mitunterschriften auf, dass sich ein nicht zu unterschätzender Bevölkerungsanteil durch die Erweiterung der Sendeanlage berührt und betroffen fühlten. Damit macht sie sinngemäss geltend, es sprächen nachbarliche Interessen gegen die Befreiung von der UeO-Pflicht in vorliegendem Fall und damit gegen die Erteilung der Baubewilligung. 35 Vgl. das Begehren Nr. 7 in den die Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin vom 16. Januar 2023, in den Vor-