Einerseits hat das Gebäude beim OMEN Nr. 4 auch auf der, der Antenne zugewandten Südwestfassade Fenster. Andererseits ergibt die Berechnung unter Berücksichtigung der realen Richtungsabschwächung gemäss dem AUE immer noch einen relativ hohen Anlagegrenzwert von 3.7 V/m, was immerhin einer Ausnutzung des Grenzwertes von 74 % entspricht. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich kein vollständiger Verzicht auf eine Abnahmemessung, obwohl bei mehrere OMEN die Grenze von 80 % rechnerisch deutlich überschritten ist.