Anders sieht es beim OMEN Nr. 4 aus. Das AUE macht geltend, der im Standortdatenblatt eingezeichnete Messpunkt sei bei der Gebäudeecke. In Wirklichkeit müsste aber an der Südostfassade bei den Fenstern gemessen werden, weshalb sich eine minimale Richtungsabschwächung von 10 dB und somit eine Berechnung des Anlagegrenzwert nur noch einen Wert von 3.7 V/m ergebe. Diese Begründung vermag nicht vollständig zu überzeugen. Einerseits hat das Gebäude beim OMEN Nr. 4 auch auf der, der Antenne zugewandten Südwestfassade Fenster.