Der Höhenunterschied beträgt demnach 8.6 m, 11.4 m, 12.2 m bzw. 15 m zu den Antennenkörpern. Die drei OMEN sind 20.6 m (OMEN Nr. 1c), 16.3 m (OMEN Nr. 1d) bzw. 25.9 m (OMEN Nr. 10) vom Antennenstandort entfernt. Die Anordnung der Antennen und der OMEN führt insgesamt bei sämtlichen drei OMEN zu einer teilweise massiv höheren Richtungsabschwächung als die gemäss der Vollzugsempfehlung zur NISV für die rechnerische Prognose zugelassene Abschwächung von 15 dB.33 Die Antenne sendet sozusagen über diese OMEN hinweg. Hinzu kommt die faktische Gebäudedämpfung, welche aufgrund der Oblichter bei der Berechnung mit 0 dB angegeben werden muss.