Die Begründung für den Verzicht von Abnahmemessungen durch das AUE vermag nur teilweise und bezüglich der OMEN Nrn. 1c, 1d und 10 zu überzeugen. Diese OMEN befinden sich innerhalb des Gebäudes (OMEN Nrn. 1c und 1d) an welchem die vorliegende Mobilfunkanlage seitlich angebracht ist, bzw. im direkt daran angebauten Gebäude (OMEN Nr. 10). Die OMEN befinden sich auf einer Höhe von 7.76 m (OMEN Nrn. 1c und 1d) bzw. 11.36 M (OMEN Nr. 10) über der Höhenkote 0. Die neuen Antennen sind auf einer Höhe von 20.0 m bzw. 22.80 m über der Höhenkote 0 angebracht. Der Höhenunterschied beträgt demnach 8.6 m, 11.4 m, 12.2 m bzw. 15 m zu den Antennenkörpern.