Erst in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vom 25. Mai 2023 liefert das AUE die Begründung für den Verzicht auf eine Abnahmemessung nach. Bei den OMEN Nrn. 1c, 1d und 10 führe die maximal zu berücksichtigende Richtungsdämpfung von 15 dB bei der geplanten Mobilfunkanlage zu einer Überschätzung der real zu erwartenden Feldstärke. Beim OMEN Nr. 4 sei als höchstbelasteter Punkt die Gebäudeecke ausgewiesen. Gemessen müsste jedoch bei einem Fenster auf der Südostseite des Gebäudes werden. Diese würden alle eine vertikale [recte: horizontale] Abweichung von der Hauptsenderichtung von mindestens 10° aufweisen. Die Dämpfungen in vertikaler [recte: horizontaler]