1c, 1d und 10 der Anlagegrenzwert von 5 V/m praktisch vollständig ausgeschöpft ist und trotzdem keine Abnahmemessung angeordnet worden ist. Nach der Praxis kann die Behörde zwar in begründeten Fällen, in denen die Feldstärke an einem OMEN zu mehr als 80 % erreicht wird, auf eine Abnahmemessung verzichten. Aus dem Fachbericht Immissionsschutz vom 24. Oktober 202232 und der Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 des AUE geht aber nicht hervor, weshalb an den OMEN Nrn. 1c, 1d, 4 und 10 auf eine NIS-Abnahmemessung verzichtet werden kann. Erst in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vom 25. Mai 2023 liefert das AUE die Begründung für den Verzicht auf eine Abnahmemessung nach.