Die Gemeinde Worb macht hierzu geltend, der Kanton sei zuständig für Abnahmemessungen. Dieser lasse die Messungen durchführen und die Ergebnisse den betroffenen Gemeinden zukommen. Eine Information der Betroffenen im Einspracheperimeter sei nicht vorgesehen. Es stehe den Einsprechenden jedoch frei, sich bei der Bauabteilung zu erkundigen, ob eine Abnahmemessung durchgeführt worden sei. Bejahendenfalls könnten die Unterlagen auf der Gemeinde eingesehen werden.