Andererseits formuliert der Fachausschuss gemäss Art. 45 Abs. 2 GBR ohnehin lediglich Empfehlungen, welche für die Baubewilligungsbehörde nicht bindend sind. 3. Sistierung Die Beschwerdeführerin beantragte im vorinstanzlichen Verfahren dessen Sistierung.27 In vorliegendem Beschwerdeverfahren bezeichnet die Beschwerdeführerin dieses Begehren aufgrund des Bundesgerichtsurteils 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 als «ausdrücklich» abgeschrie-