f) Die Beschwerdeführerin moniert im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zudem, in der Gemeinde Worb bestehe die Möglichkeit der Einberufung eines Fachausschusses «mit mindestens drei» ausgewiesenen Fachleuten (z.B. Architekten, Landschaftsarchitekten, Bauberater des Berner Heimatschutzes, Raumplaner)». Dieser sei offenbar bis anhin nicht beigezogen worden. In einem anderen Verfahren (Mobilfunkanlage, J.________strasse L.________) habe die Bauverwaltung entgegen der Meinung des Fachausschusses die Baubewilligung gleichwohl erteilt.