Die Messlatte an die Begründungspflicht eines Entscheids und damit auch an eine Baubewilligung stellt vereinfacht gesagt die Frage dar, ob eine ordentliche Anfechtung des Bauentscheids möglich ist.21 Auch wenn sich eine Behörde nicht mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzen und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegen muss und sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken kann,22 kam die Gemeinde Worb ihrer Begründungspflicht vorliegend punktuell nicht nach.