In seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 äusserte sich das AUE sodann inhaltlich und detailliert zu den ihm zur Beurteilung von der Gemeinde Worb zugestellten Einsprachen. Die Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren stellte die Gemeinde Worb dem AUE nicht mehr zur Stellungnahme zu. Insgesamt ist das Vorgehen der Gemeinde Worb – Verweis auf die Meinung der Fachbehörde – gerade bei