Die Gemeinde Worb setzte sich damit – wenn auch nur indirekt – mit den NIS-spezifischen Rügen der Beschwerdeführerin in ihrer Einsprache vom 10. Oktober 2022 auseinander, indem sie hierfür auf die Beurteilung der kantonal zuständigen Fachbehörde verwies und darauf abstützte. Das AUE hielt in seinem Fachbericht vom 24. Oktober 2022 denn auch fest, dass die geplante Mobil- funk-Basisstation die gesetzlichen Anforderungen erfülle und der Anlagegrenzwert bei sämtlichen OMEN rechnerisch eingehalten werde. In seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 äusserte sich das AUE sodann inhaltlich und detailliert zu den ihm zur Beurteilung von der Gemeinde Worb zugestellten Einsprachen.