Abschliessend zum Themenpunkt der Einsprachen hielt die Gemeinde Worb fest, aufgrund des Fachberichts Immissionsschutz des AUE vom 24. Oktober 2022 sowie der Stellungnahme des AUE vom 13. Dezember 2022 und den darin gemachten Ausführungen würden die Einsprachepunkte als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt. Im vorinstanzlichen Verfahren stellte die Gemeinde Worb den Einsprechenden und damit auch der Beschwerdeführerin den Fachbericht Immissionsschutz vom 24. Oktober 2022 sowie die Stellungnahme des AUE vom 13. Dezember 2022 zu den Einsprachen zur Einreichung von Schlussbemerkungen unbestrittenermassen zu.18 Die Beschwerdeführerin reichte auch Schlussbemerkungen ein.19