c) Im angefochtenen Bauentscheid vom 31. März 2023 führt die Gemeinde Worb in der Erwägung 3 zu den Einsprachen aus, es werde nicht zu jeder einzelnen Einspracherüge Stellung genommen. Einzig zum Punkt mangelhafte Gesuchsakten würde Stellung genommen. Für die weiteren Punkte verwies die Gemeinde Worb auf die Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz des AUE vom 13. Dezember