4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,5 führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner ersuchte es das AUE um eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS). Das AUE gibt in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2023 an, aus der Beschwerde ergäbe sich keine neuen Rügen oder Erkenntnisse. Es verweist daher auf seine Stellungnahme zu den Einsprachen zum Baugesuch im vorinstanzlichen Verfahren vom 13. Dezember 2023.6 In der Beschwerdeantwort vom 2. Juni 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerden und alle Anträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.