2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.2 Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. September 2022 erteilte die Gemeinde Worb für das geplante Bauvorhaben seine Genehmigung zum Bauen unter Verzicht der Überbauungsordnungspflicht (UeO- Pflicht).3 Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 24. Oktober 20224 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Es sei kein adaptiver Betrieb mit der Anwendung eines Korrekturfaktors vorgesehen.