Konkret ist vorgesehen, am bestehenden Mast die vorhandenen Antennen im High-Band Bereich mit Antennen der neuen Generation im High- und Low-Band Bereich zu ersetzen. Es sollen weiterhin sowohl für die Beschwerdegegnerin wie auch für die F.________ GmbH jeweils drei Antennenkörper angebracht werden. Diejenigen der Beschwerdegegnerin sind auf einer Höhe von 20.00 m über der Höhenkote 0 vorgesehen und bedienen jeweils eine Sendungsrichtung im Azimut 0°, 120° bzw. 240°. Die drei Antennenkörper der F.________ GmbH sind auf einer Höhe von 22.80 über der Höhenkote 0 vorgesehen und bedienen jeweils eine Sendungsrichtung im Azimut 110°, 230° bzw. 350°.