1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Lemma vier unter dem Titel «Bedingungen und Auflagen» in der Ziffer 5.1.1 des Dispositivs des Bauentscheids der Gemeinde Wimmis vom 21. März 2023 wird von Amtes wegen gestrichen. Im Übrigen werden die Verfügung des AGR vom 7. Februar 2023 und der Bauentscheid der Gemeinde Wimmis vom 21. März 2023 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2100.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.