Der aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe stehen damit auch keine überwiegenden privaten Interessen entgegen. Demgegenüber besteht an der Errichtung der fraglichen Luft-Wasser- Wärmepumpe mit Blick auf die Senkung der CO2-Immisionen im Gebäudebereich ein grosses öffentliches Interesse. Diesem kommt im vorliegenden Fall ein hohes Gewicht zu. Die Interessenabwägung fällt somit unter Würdigung der gesamten Umstände klar zugunsten der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Der gegenteiligen Auffassung der Beschwerdeführerin kann nicht gefolgt werden. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet.