Es wird lediglich eine Fläche von knapp einem Quadratmeter beansprucht. Die Aussenanlage liegt zudem in unmittelbarer Nähe der Hausfassade und steht teilweise unter dem Vordach des Wohnhauses, wie auf dem Foto in den Akten zu erkennen ist.71 Sodann beansprucht die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe auch keine landwirtschaftlichen Nutzflächen im Sinne von Art. 8a BauG und Art. 11a BauV. Das belegt die öffentlich einsehbare «Hinweiskarte Kulturland».72 Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der umliegenden Grundstücke ist offenkundig nicht gefährdet.