Beschwerdegegnerschaft oder zu einer Zweckänderung. Ebenso hat die geplante Heizungssanierung keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Erschliessung und die Auswirkungen auf die Lärmsituation sind als sehr gering einzustufen. So ist nach der schlüssigen Beurteilung des AUE zu erwarten, dass der Schallpegel der Wärmepumpe in der Nacht von den Umgebungsgeräuschen überlagert wird und für die Beschwerdeführerin kaum wahrnehmbar sein wird. Weitere Emissionen, wie Stickoxide oder Feinstaub, fallen nicht an. Hinzu kommt, dass nach den Angaben der Beschwerdegegnerschaft ein Teil des benötigten Stroms aus der eigenen Fotovoltaikanlage genutzt werden kann.69