Sie wird optisch auch nicht als Erweiterung des Gebäudevolumens wahrgenommen. In Bezug auf das bestehende Gebäude und die Umgebung ist die Änderung daher von untergeordneter Bedeutung. Die streitgegenständliche Luft-Wasser- Wärmepumpe befindet sich zudem auf der Nordseite und beeinträchtigt daher nicht die für das Gebäude charakteristische südseitige Giebelfassade, die aus einer Holzfassade mit gemauertem Sockel besteht. Das Erscheinungsbild und die nähere Umgebung werden somit durch die Aussenanlage nicht negativ beeinflusst. Vielmehr wird durch die Platzierung der geplanten Anlage auf der Nordseite eine Minimierung möglicher optischer Einwirkungen erreicht.