Diese sind aufgrund der höheren Betriebs- und Unterhaltskosten über eine Lebensdauer der Heizsysteme von 20 Jahren betrachtet um rund 17 Prozent höher als bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dies zeigt die Berechnung mit dem öffentlich zugänglichen Programm «Heizkostenrechner für kleine Gebäude» von energieschweiz.68 Die Aufstellung der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe auf der Nordseite des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft erweist sich damit der Beurteilung des AGR folgend für die energetische Sanierung als nötig im Sinne von Art. 24c Abs. 4 RPG. Der gegenteiligen Auffassung der Beschwerdeführerin kann nicht gefolgt werden.