Dazu kann auf die zutreffenden Ausführungen der Gemeinde Wimmis im angefochtenen Bauentscheid verwiesen werden. Auch eine Pelletheizung erweist sich nicht als geeigneter als eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe. Gegen eine Pelletheizung spricht, dass diese einen grossen Lagerraum für die Lagerung der Pellets benötigt. Dies erfordert unter Umständen einen Anbau ausserhalb des Gebäudes. Damit wäre aus Sicht des Raumplanungsrechts verglichen mit einer aussen aufgestellten Luft-Wasser- Wärmepumpe nichts gewonnen.