Prozent erhöhen würden. Damit sprechen auch die wirtschaftlichen Interessen der Beschwerdegegnerschaft gegen eine Innenaufstellung. Eine reine Innenaufstellung der Luft- Wasser-Wärmepumpe scheidet daher aus. Daran vermag auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts nichts zu ändern, wonach Erweiterungen primär innerhalb des bestehenden Volumens vorzunehmen sind.67 Ebenfalls ausser Betracht fallen eine Wärmepumpe mit Erdsonde oder der Anschluss des Gebäudes an einen Fernwärmeverbund. Dazu kann auf die zutreffenden Ausführungen der Gemeinde Wimmis im angefochtenen Bauentscheid verwiesen werden.