d) Wie dargelegt, wäre es zwar theoretisch möglich, im Untergeschoss des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft ein rein innen aufgestelltes Wärmepumpenmodell zu erstellen. Dies würde aber, wie in der Erwägung 7 ausgeführt, die Aussenlärmsituation nicht verbessern, sondern verschlechtern. Eine reine Innenaufstellung ist aus Sicht des Lärmschutzes somit nicht geeigneter als die geplante Aussenaufstellung. Hinzu kommt, dass sich bei einer Innenaufstellung die Investitionskosten für die Wärmepumpe zulasten der Beschwerdegegnerschaft um rund 25