Auch hielt das AGR fest, ein rein innen aufgestelltes Wärmepumpensystem sei aufgrund der Platzverhältnisse und erforderlichen Abständen zu den An- und Absaugöffnungen nicht möglich. Die gewählte Positionierung auf der Nordseite und somit auf der rückwärtigen und sekundären Giebelseite sei aus optischen und technischen Gründen zu bevorzugen, wohingegen eine Aufstellung an der Hauptfassade zu vermeiden sei. Nach der Beurteilung des AGR stellt somit die Nordseite die einzige technisch sinnvolle Möglichkeit für die Aufstellung der geplanten Wärmepumpe dar.