b RPV zum Ausdruck kommt. Vielmehr stellt auch ein nicht als Geschossfläche nutzbares Volumen, wie eine haustechnische Anlage, eine Erweiterung ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens dar. Die aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmpumpe fällt somit in den Anwendungsbereich von Art. 24c Abs. 4 RPG. Dies entspricht der Praxis des AGR. So sind gemäss der BSIG Nr. 7/721.0/14.2 unter dem Titel «Energetische Sanierung» eine Aussenisolation der Fassaden, eine Änderung der Befensterung oder Anbauten für die Energieversorgung wie z.B. Luft-Wasser- Wärmepumpen nach Art.