c) Ausserhalb des bestehenden Gebäudes können Erweiterungen im Sinne von Art. 24c Abs. 2 RPG regelmässig zu einer Erhöhung des Gebäudevolumens führen. Art. 24c Abs. 4 RPG sieht deshalb vor, dass Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens nur zulässig sind, wenn Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild für eine zeitgemässe 58 Vgl. Kantonaler Richtplan des Streusiedlungsgebiets (abrufbar unter: https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/bauenausserhalbderbauzonen/grundlagen.html). 59 Vgl. zum Ganzen auch ARE; Neues Raumplanungsrecht, Teil V: Bewilligungen nach Artikel 24c RPG: Änderungen an zonenwidrig gewordenen Bauten und Anlagen, Bern Februar 2001, Anhang 1, S. 21.