Hinzu kommt, dass gemäss dem Lärmschutznachweis des AUE vom 12. Juli 2023 beim Gebäude der Beschwerdeführerin ein Schalldruckpegel LpA am Empfangsort von nur 17.7 dB(A) nachts und 29.8 dB(A) tags zu erwarten ist. Diese Werte werden vom AUE als «hörbarer» Schalldruckpegel bezeichnet. Dabei handelt es sich um den tatsächlich hörbaren Schalldruckpegel am berechneten Immissionspunkt ohne Pegelkorrektur. Nach den Erfahrungen des AUE liegt der hörbare 15/25 BVD 110/2023/64