Der Abstand des Aufstellungsorts auf der Parzelle Nr. K.________ der Beschwerdegegnerschaft könnte so gewählt werden, dass theoretisch sowohl gegenüber dem Gebäude der Beschwerdeführerin als auch gegenüber dem Gebäude L.________strasse 19 eine Lärmreduktion von 3 dB erzielt werden könnte. Eine solche Platzierung würde jedoch zusätzlich eine längere Verrohrung, Isolierung und Grabarbeiten für die Leitungen erfordern. Dies würde die Installationskosten deutlich erhöhen. Längere Leitungen führen zudem zu Effizienzeinbussen und damit zu höheren Betriebskosten.