Die Verschiebung des Aussengeräts entlang der Nordfassade nach Westen oder die Verlegung des Aussengeräts an die Westfassade des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft würde sich nachteilig auf das Gebäude L.________strasse 19 der Nachbarparzelle Nr. I.________ auswirken und nur eine Verlagerung, nicht aber eine Reduktion der Lärmimmissionen bewirken. Bei einer allfälligen Verschiebung der Wärmepumpe an die Südfassade des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft würde sodann der lärmempfindliche Wohnteil der Beschwerdeführerin stärker belastet.