Die Platzierung der Wärmepumpe entlang der Ostfassade des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft würde die Immissionssituation gegenüber dem Gebäude der Beschwerdeführerin verschlechtern. Bei dieser Variante würde das Aussengerät näher an die Westfassade des Gebäudes der Beschwerdeführerin rücken, wie ein kurzer Blick auf den bewilligten Situationsplan zeigt. Durch den geringeren Abstand zur Westfassade des Gebäudes der Beschwerdeführerin ergäben sich höhere Beurteilungspegel als beim geplanten Standort.