Der Abstand des Aussengeräts zur Fassade des Gebäudes der Beschwerdeführerin und jener zum Nachbargebäude L.________strasse 19 ist, gemessen aus dem bewilligten Situationsplan, in etwa gleich gross. Um eine wesentliche Pegelreduktion von 3 dB bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin zu erreichen, müsste das Aussengerät um mindestens weitere 6 m verschoben werden. Die Platzierung der Wärmepumpe entlang der Ostfassade des Gebäudes der Beschwerdegegnerschaft würde die Immissionssituation gegenüber dem Gebäude der Beschwerdeführerin verschlechtern.