1.5 und 1.7, sofern technisch machbar, zusätzliche aufwändige bauliche Massnahmen im Umfang von mehreren Tausend Franken erfordern. Eine Innenaufstellung in diesen Räumen wäre daher auch unverhältnismässig. i) Es verbleibt noch der Raum 1.6 (Vorplatz). Dieser weist keine Aussenwand auf, sondern nach dem Grundrissplan des Untergeschosses eine Fassadenöffnung für eine Fenstertür von lediglich 1.67 m zur Erschliessung des Untergeschosses. Mangels Aussenfassade kann in diesem Raum von vornherein kein Innengerät aufgestellt werden. Im Übrigen wäre eine Erschliessungszone für die Aufstellung einer Wärmepumpenanlage ohnehin nicht geeignet.