Die Planunterlagen und das aktenkundige Foto zeigen jedoch, dass die westliche Aussenmauer der Räume 1.5 und 1.7 nicht unter dem Terrain liegt und der Lärm ohne Abschirmung direkt nach aussen dringen würde. Gegenüber der geplanten aussen aufgestellten Wärmepumpe, deren Schallleistungspegel im Nachtbetrieb tiefer liegt als bei einer vergleichbaren Innenanlage (vgl. Ausführungen zu Kellerraum 1.1), würde sich die Immissionssituation für das Wohnhaus L.________strasse 19, dessen Abstand zur Westfassade des Gebäudes L.________strasse 21 zwischen 10 m bis 20 m beträgt, im Nachtbetrieb verschlechtern.53 Überdies würde die Erstellung neuer Zu- und Abluftöffnungen in den Aussenwänden der Räume