Aufgrund der Lage des Wintergartens und der Fensteröffnung verbleibt in der westlichen Aussenwand der Räume 1.5 und 1.7 nicht genügend Platz, um Wanddurchbrüche für Zu- und Abluftöffnungen einer innen aufgestellten Wärmepumpe zu erstellen. Eine Innenaufstellung in den Räumen 1.5 und 1.7 ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Selbst wenn in diesen Räumen eine Innenaufstellung technisch möglich wäre, würde sich zwar die Lärmsituation in Bezug auf die Liegenschaft der Beschwerdeführerin verbessern.