Die Innenlärmimmissionen sprechen daher bereits gegen die Aufstellung eines Innengeräts in den lärmempfindlichen Räumen 1.5 und 1.7. Auf dem aktenkundigen Foto ist darüber hinaus zu erkennen, dass vor der westlichen Aussenmauern des Zimmers 1.5 ein Wintergarten angelegt ist.52 Aus den Planunterlagen ergibt sich weiter, dass die westliche Aussenmauer des Zimmers 1.7 eine Fensteröffnung von 1.91 m aufweist. Aufgrund der Lage des Wintergartens und der Fensteröffnung verbleibt in der westlichen Aussenwand der Räume 1.5 und 1.7 nicht genügend Platz, um Wanddurchbrüche für Zu- und Abluftöffnungen einer innen aufgestellten Wärmepumpe zu erstellen.