Auf dem Foto in den Akten ist ausserdem ersichtlich, dass die Fassadenöffnungen für die Zu- und Abluft nicht unter dem Terrain liegen.50 Gegenüber der geplanten aussen aufgestellten Wärmepumpe, deren Schallleistungspegel im Nachtbetrieb tiefer liegt als bei einem vergleichbaren Innengerät (vgl. Ausführungen zu Kellerraum 1.1), würde sich die Immissionssituation beim Wohnhaus der Beschwerdeführerin somit nicht verbessern. Die Erstellung neuer Zu- und Abluftöffnungen im Kellerraum 1.4 würde, sofern technisch überhaupt möglich, zusätzliche, aufwändige bauliche Massnahmen im Umfang von mehreren Tausend Franken erfordern. Eine Innenaufstellung käme daher aus Gründen der Verhältnismässigkeit im