Allerdings ist zu beachten, dass der Kellerraum 1.2 von Bruchsteinaussenmauern umgeben ist, wie das aktenkundige Foto belegt.47 Dies spricht aus statischen Gründen gegen die Aufstellung einer Wärmepumpe im Kellerraum 1.2. Die Fassadenöffnungen für die Zu- und Abluftöffnungen entlang der östlichen Aussenwand lägen zwar unter dem Terrain, was mit einer Pegelreduktion von bis zu 5 dB berücksichtigt werden könnte. Dieser Vorteil wird jedoch durch den höheren Schallleistungspegel eines vergleichbaren Innenmodells (z.B. des Modells H.________» mit einem maximalen Schallleistungspegel von 51 dB(A) im Nachtbetrieb), den geringeren Abstand zum Wohnteil der Beschwerdeführerin (Distanz