Verglichen mit der geplanten aussen aufgestellten Wärmepumpe, deren Schallleistungspegel im Nachtbetrieb maximal 48 dB (A) beträgt, würde die Immissionssituation beim Wohnteil der Beschwerdeführerin mit der genannten innen aufgestellten Wärmepumpenanlage nicht verbessern. Auch aus diesem Grund scheidet die Innenaufstellung im Kellerraum 1.1 aus Vorsorgegründen aus. Darüber hinaus würde die Schaffung neuer Zu- und Abluftöffnungen im Kellerraum 1.1, sofern dies technisch überhaupt möglich wäre, aufwändige bauliche Massnahmen nach sich ziehen, sodass die Innenaufstellung im Kellerraum 1.1 auch unverhältnismässig wäre. Hinzu kämen die Kosten für die Verlegung der bestehenden Wärmeverteilung.