Der austretende Schall könnte daher nicht durch Lichtschächte abgeschirmt werden. Fehlt der Lichtschacht, dringt die Schallenergie bzw. der Lärm ohne Abschirmwirkung direkt nach aussen. Bei einem rein innen aufgestellten Wärmepumpenmodell derselben Herstellerin, z.B. das Modell «H.________», würde der Schallleistungspegel im Nachtbetrieb an der Fassadenöffnung wie erwähnt maximal 51 dB(A) betragen. Verglichen mit der geplanten aussen aufgestellten Wärmepumpe, deren Schallleistungspegel im Nachtbetrieb maximal 48 dB (A) beträgt, würde die Immissionssituation beim Wohnteil der Beschwerdeführerin mit der genannten innen aufgestellten Wärmepumpenanlage nicht verbessern.