Der Kellerraum 1.1 kommt somit aus technischen Gründen für eine innen aufgestellte Wärmepumpe nicht infrage. Das Foto in den Akten zeigt zudem, dass die südseitige Aussenmauer aus Bruchsteinen besteht und grösstenteils nicht unter dem Terrain liegt. Die Durchdringung von tragenden Bruchsteinmauern kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Auch dies spricht gegen eine Aufstellung im Kellerraum 1.1. Hinzu kommt, dass im Kellerraum 1.1 die Fassadenöffnungen für die Zu- und Abluft nicht unter dem Terrain liegen würden. Der austretende Schall könnte daher nicht durch Lichtschächte abgeschirmt werden.